Kosten

Die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung hängen von Ihrem Versicherungsstatus ab. Ich biete Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur, die individuell auf Ihre Versicherungssituation zugeschnitten ist.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. In diesem Fall werden die Therapiekosten übernommen, sofern die Behandlung als notwendig anerkannt wurde. Die genauen Voraussetzungen und der Ablauf der Kostenübernahme können je nach Krankenkasse variieren.

Kostenerstattungsverfahren

In Einzelfällen, und wenn keine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt, kann eine Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach §13 (3) SGB V erfolgen. Dies ist möglich, wenn eine Versorgungslücke besteht.

Bei Fragen dazu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie, sofern eine Notwendigkeit besteht. Der Erstattungsumfang variiert je nach Vertrag. Klären Sie daher vor Therapiebeginn Ihren Versicherungsschutz und mögliche Einschränkungen mit Ihrem Anbieter.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Für Selbstzahler erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Die Honorare richten sich nach den festgelegten Gebührensätzen und können je nach Art und Dauer der Behandlung variieren.