Praxis für Psychotherapie

Petia Gewohn

Erläuterungen zum Kostenerstattungsverfahren.

Das Kosten­erstattungs­ver­fahren ist für diejenigen Patienten gedacht, die trotz intensiver Suche bisher bei einem Vertrags-Psychotherapeuten (Psycho­therapeut, der eine Kassenzulassung erworben hat) keinen Therapieplatz bekommen konnten. Diese Patienten können sich an Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung wenden und unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten auch dann von den Kassen getragen.

Zum einen muß der Psychotherapeut über eine qualifizierte Ausbildung (Approbation, Eintragung ins Arztregister mit dem Fach­kunde­nachweis des ent­sprechenden Therapie­ver­fahrens) verfügen. Über das erforderliche Richt­linien­verfahren, hier Verhaltens­therapie, hinaus habe ich verschiedene andere Therapie­methoden gelernt, die ich auf den jeweiligen Menschen und seine Beschwerden abstimme. Zum anderen muß der Patient eine be­hand­lungs­be­dürf­tige psychische Störung haben, d.h. eine vom Arzt oder Psycho­thera­peuten gestellte Diagnose mit entsprechender Indikation für eine Psychotherapie. Bei un­zu­mut­bar langer Wartezeit auf einen Therapie­platz bei einem Vertrags-Psychotherapeuten, um einer Chronifizierung der Störung vor­zu­beugen, kann die Kasse im Einzelfallentscheid die Kostenbewilligung erteilen.