Petia Gewohn
Das Kostenerstattungsverfahren ist für diejenigen Patienten gedacht, die trotz intensiver Suche bisher bei einem Vertrags-Psychotherapeuten (Psychotherapeut, der eine Kassenzulassung erworben hat) keinen Therapieplatz bekommen konnten. Diese Patienten können sich an Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung wenden und unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten auch dann von den Kassen getragen.
Zum einen muß der Psychotherapeut über eine qualifizierte Ausbildung (Approbation, Eintragung ins Arztregister mit dem Fachkundenachweis des entsprechenden Therapieverfahrens) verfügen. Über das erforderliche Richtlinienverfahren, hier Verhaltenstherapie, hinaus habe ich verschiedene andere Therapiemethoden gelernt, die ich auf den jeweiligen Menschen und seine Beschwerden abstimme. Zum anderen muß der Patient eine behandlungsbedürftige psychische Störung haben, d.h. eine vom Arzt oder Psychotherapeuten gestellte Diagnose mit entsprechender Indikation für eine Psychotherapie. Bei unzumutbar langer Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem Vertrags-Psychotherapeuten, um einer Chronifizierung der Störung vorzubeugen, kann die Kasse im Einzelfallentscheid die Kostenbewilligung erteilen.