Petia Gewohn
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Möglichkeiten der Abrechnung:
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann direkt abgerechnet werden, wenn eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt. In allen anderen Fällen ist eine Abrechnung als Selbstzahler möglich.
In Einzelfällen kann auch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Abrechnung nach §13 (3) des SGB V erfolgen und zwar, wenn eine sogenannnte Versorgunglücke besteht. Sollten Sie Fragen dazu haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten in der Regel übernommen, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen hängt vom individuellen Vertrag ab; dies ist vor Beginn der Therapie zu klären.
Für Selbstzahler wird die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde gelegt.